Start » Handlungsempfehlungen » Beauftragte
„Suchtbeauftragte“ in der Altenhilfe
Die Bezeichnung „Beauftragte/Beauftragter“ ist Ihnen in der Altenhilfe geläufig. Suchtbeauftragte haben eine ähnliche Funktion wie z.B. Wundbeauftragte. Sie sind speziell für dieses Thema geschult und fungieren als Ansprechpartner nach innen und außen für das Thema „Sucht im Alter“.
Nach innen beraten sie Pflegende oder Pflegeteams, wenn der Verdacht eines problematischen Substanzkonsums bei einem der zu Pflegenden besteht. Sie können auch in Absprache mit den Mitarbeitenden direkten Kontakt zu den Betroffenen aufnehmen. Sie sind informiert über die Arbeit der Suchthilfe und ihnen sind die Angebote des Suchthilfesystems bekannt. In der Regel haben sie einen persönlichen Kontakt zu einem Mitarbeitenden einer Suchtberatungsstelle. Dies ermöglicht eine unkomplizierte Kontaktaufnahme und die Möglichkeit, sich schnell und unter Wahrung der Anonymität der Betroffenen beraten zu lassen. Von Vorteil ist, wenn diese Beauftragen in Techniken der Gesprächsführung geschult sind, was die Wahrscheinlichkeit erhöht, die zu Pflegenden zu einer Verhaltensänderung zu motivieren. Die Suchtbeauftragten können auch auf Wunsch einen direkten Kontakt zwischen Suchtberatern und Betroffenen herstellen.
„Altersbeauftragte“ in der Suchthilfe
In den Einrichtungen der Suchthilfe ist die Benennung von Beauftragten nicht sehr verbreitet. Als Altersbeauftragte können Mitarbeitende fungieren, die sich für dieses noch eher neue Aufgabenfeld interessieren und spezielle Weiterbildungen besucht haben. Neben der Aneignung eines spezifischen Wissens über Erkrankungen und Medikation im Alter ist auch die Reflexion über die Lebenswelten alter Menschen und die Ziele der Behandlung notwendig. Sie wirken ebenso wie die „Suchtbeauftragten“ nach innen und außen. Intern geben sie ihre Kenntnisse an das Team weiter und verstehen sich als „Anwälte“ der besonderen Bedürfnisse alter suchtkranker Menschen. Sie stehen aber auch den Mitarbeitenden der Altenhilfe als Ansprechpartner zur Verfügung. Sofern es gewünscht und möglich ist, können sie zusammen mit den Mitarbeitenden der Altenhilfe zu Pflegende in ihrem Wohnumfeld aufsuchen. Eine Reflexion über diese besondere Form der Erstkontaktgestaltung, als Gast im eigenen Wohnraum der Betroffenen Beratungsgespräche zu führen, ist am sinnvollsten zusammen mit anderen „Alters- oder Suchtbeauftragten“.
Hinweise
Beauftragte sind an den Schnittstellen von Alten- und Suchthilfe tätig. Sie können sich regional vernetzen und gegenseitig hospitieren und/oder regelmäßige Treffen im Sinne des „voneinander Lernens“ initiieren. Gut geschulte Beauftragte können ihr Wissen auch in Form von internen Schulungen an die Mitarbeitenden der eigenen Einrichtungen weitergeben sowie neue Mitarbeitende in den Arbeitsbereich „Sucht im Alter“ einweisen.
Suchtbeauftragte müssen keine suchtspezifischen Beratungsangebote anbieten, genau so wenig wie Altenbeauftragte selbst Pflegetätigkeiten übernehmen. Sie können sich jedoch in gemeinsamen „Fallbesprechungen“ gegenseitig beraten.
Die Fluktuation der Mitarbeitenden in der Altenhilfe ist sehr viel größer als die in den Einrichtungen der Suchthilfe. Daher empfiehlt es sich, in den Altenhilfeeinrichtungen möglichst langjährige Mitarbeitende zu gewinnen und/oder Mitarbeitende in Leitungsfunktionen.
Sucht- oder Altersbeauftragte übernehmen eine, vor allem anfangs, schwierige Aufgabe. Daher muss dies freiwillig und eigenmotiviert geschehen. Ohne die Unterstützung der Leitung und ausreichend zeitliche Ressourcen ist diese Arbeit nicht zu leisten.